MITGLIEDER­VERSAMMLUNG 27.06.2024
um 17 Uhr


Neufassung der Satzung

1. Begründung der Neufassung der Satzung

Die aktuelle Satzung der Baugenossenschaft Langen eG wurde durch die Mitgliederversammlung vom 24.06.2009 beschlossen und am 31.06.2009 in das Genossenschaftsregister eingetragen. Sie ist rund 15 Jahre alt und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage und dem Stand der Technik. Einige Regelungen haben sich in der Anwendung nicht bewährt. Auch weicht der Text unserer Satzung erheblich von der Mustersatzung unseres wohnungswirtschaftlichen Verbandes GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW) ab.

Ziel der Satzungsänderung ist eine Modernisierung und engere Anlehnung an die Mustersatzung des GdW.

 

 

2. Ablauf der Neufassung der Satzung

Der Vorschlag einer neuen Satzung wurde gemeinsam mit dem Justiziar des VdW Südwest sowie der Anwältin Prof. Dr. Anne Jakob entwickelt. Im nächsten Schritt wurde der Satzungsvorschlag in mehreren Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrates der Baugenossenschaft diskutiert. Änderungen, die sich aus diesem Abstimmungsprozess ergeben hatten, wurden erneut vom Justiziar des VdW Südwest geprüft. Die abgestimmte Fassung wurde in einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat im Dezember 2023 zur Vorlage an die Mitgliederversammlung beschlossen.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Entwurf der Neufassung der Satzung wurde den Mitgliedern der Baugenossenschaft Langen eG bereits im Januar 2024 übersandt. Die Mitglieder hatten damit die Gelegenheit, sich noch weit vor der Mitgliederversammlung am 27.06.2024 mit der neuen Satzung vertraut zu machen und ggf. Fragen zu stellen oder Änderungswünsche einzubringen.

Sollte sich aus der Mitgliederbeteiligung noch Änderungsbedarf ergeben, werden Vorstand und Aufsichtsrat die geänderte Fassung erneut beschließen. Die zur Vorlage an die Mitgliederversammlung von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam beschlossene Fassung wird dann mit der Einladung zur Mitgliederversammlung versendet werden.

Die Mitgliederversammlung 2024 entscheidet dann in der Versammlung im Juni 2024, ob der Text als „Neuverkündung der Satzung“ angenommen wird.

3. Wesentliche Neuregelungen

Neben redaktionellen Anpassungen und der Ergänzung der Satzung um Regelungen für eine „digitale Mitgliederversammlung“ werden folgende wesentliche Neuregelungen vorgeschlagen:

a) § 7 Abs. 2 – Verkürzung Kündigungsfrist

In der Praxis führt die aktuelle Kündigungsfrist von mindestens zwei Jahren regelmäßig zu Konflikten mit ausscheidenden Mitgliedern, da diese unverhältnismäßig lange auf die Auszahlung der Geschäftsanteile warten müssen. Beispiel: Kündigung Mietvertrag und Mitgliedschaft zum 30.11.2023. Beendigung der Mitgliedschaft damit zum 31.12.2025. Die Auszahlung der Geschäftsanteile wäre dann erst nach der Mitgliederversammlung 2026 möglich. Nach der vorgeschlagenen Verkürzung könnte die Auszahlung ein Jahr früher erfolgen. 

b) § 17 Abs. 2 – Erhöhung Pflichtanteile

Mieter der Genossenschaft zahlen keine Mietsicherheit. Die gezeichneten Geschäftsanteile dienen als Sicherheit und sind das Eigenkapital der Genossenschaft. Aktuell reicht die Höhe der Geschäftsanteile häufig nicht aus, um die Verluste nach einer Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete oder bei „Abwohnen der Mietsicherheit“ (Miete wird nach Kündigung nicht mehr gezahlt) zu decken. Mit der vorgesehenen Änderung wird die Sicherheit für die Genossenschaft erhöht.

d) § 24 Abs. 1 - Anzahl Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus neun Mitgliedern. Eine höhere Anzahl könnte im Verhältnis zur Größe der Genossenschaft unangemessen sein. Daher wird die Obergrenze auf Neun festgelegt. Die Anzahl muss auch nicht mehr durch Drei teilbar sein.

f) § 24 Abs. 1 – Altersgrenze Aufsichtsrat

Die diskriminierende Altersgrenze in § 26 Abs. 6 der aktuellen Satzung entfällt. Die Mitgliederversammlung kann zukünftig Personen unabhängig vom Alter in den Aufsichtsrat wählen.

g) § 28 – Gegenstände gemeinsamer Beschlüsse

In der Praxis nicht relevante Themen werden gestrichen, wie z. B. die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen.

h) §§ 32 ff - Digitale Versammlung

Die Ergänzungen übernehmen die Regelungen aus der Mustersatzung des Verbandes, um die Mitgliederversammlung alternativ digital durchführen zu können.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Synopse nur eine Arbeitshilfe ist. Bei Abweichungen gilt der Text des endgültigen Beschlussvorschlags, der spätestens in der Mitgliederversammlung vorgelegt wird.