Luftbild der Geschäftsstelle der Baugenossenschaft Langen eG.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Der Druck auf dem Wohnungsmarkt in der Metropolregion Rhein-Main ist groß. Vor allem unsere bezahlbaren und modernen Genossenschaftswohnungen sind knapp. Häufig haben wir auf unsere Wohnungsangebote im Internet innerhalb weniger Stunden hunderte Bewerbungen, so dass wir die Anzeigen wieder aus dem Netz nehmen müssen. Und weil am Ende die Wohnung immer nur an eine Person oder einen Haushalt vermietet werden kann, sorgt das für viel Frust. Auf Seiten der Bewerber:innen, die schon lange erfolglos versuchen, ein neues Zuhause zu finden. Aber genauso bei unseren Mitarbeiter:innen, die für den Wohnungsmangel nicht verantwortlich sind und gerne viel mehr Menschen bezahlbare Wohnungen vermieten würden.  

Wir hoffen, mit den nachfolgenden Antworten auf die häufigsten Fragen aus unserer Vermietungspraxis für mehr Transparenz und damit hoffentlich auch mehr Verständnis für unsere Mitarbeiter:innen sorgen zu können. 

Wie kann ich mich auf eine Wohnung bewerben?

Freie Wohnungen werden immer auch auf unserer Webseite angeboten. Die Bewerbung ist im Internet über die grüne „Jetzt-bewerben"-Schaltfläche in der Wohnungsanzeige möglich. Über die Schaltfläche erfolgt dann eine Weiterleitung auf das Vermietungsportal Immomio. Auf anderem Wege eingehende Bewerbungen werden aus Datenschutzgründen gelöscht und können leider nicht berücksichtigt werden. 

Die Baugenossenschaft nutzt Immomio bei der Vermietung. Was bedeutet das für die Wohnungsbewerbung?

Immomio ist ein Portal für die Wohnungssuche und -bewerbung. Dabei behalten die Wohnungsbewerber:innen die Kontrolle über ihre Daten, da dem Vermieter das Profil nur schrittweise, je nach Bewerbungsphase, freigegeben wird. Weitere Antworten finden Sie unter Immomio | FAQ.

Ich habe Probleme beim Anlegen meines Profils bei Immomio. An wen kann ich mich wenden?

Bei allen Fragen zum Profil bei Immomio hilft der Immomio Kundenservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite von Immomio.

In welchen Schritten läuft der Auswahlprozess ab?

Um eine Wohnung nahtlos weitervermieten zu können, bieten wir leer werdende Wohnungen möglichst frühzeitig zur Anmietung immer auf unserer Webseite und manchmal auch zusätzlich noch über andere Kanäle an. Bewerber:innen erhalten nach dem Absenden ihrer Bewerbung eine automatische Eingangsbestätigung. Wenn wir eine ausreichende Zahl an Bewerbungen haben, beginnen wir einige Zeit nach Veröffentlichung der Wohnungsanzeige mit dem Auswahlprozess.

Eine freie Wohnung wird grundsätzlich bevorzugt an Bewerber:innen vergeben, die Mitglied der Genossenschaft sind. Liegen keine zu berücksichtigenden Bewerbungen von Mitgliedern vor, kann die Wohnung auch an Nicht-Mitglieder vergeben werden. In dieser Phase werden die ersten Absagen an Bewerber:innen versendet, die vorher festgelegte Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, beispielsweise wenn das genannte Einkommen nicht ausreicht, um die Miete zu zahlen. Danach werden Besichtigungstermine vereinbart. Sagt die Wohnung nach der Besichtigung einer bewerbenden Person zu, wird ein Mietvertrag abgeschlossenen. Ansonsten werden weitere Besichtigungstermine vereinbart.

Ich bin kein Mitglied der Genossenschaft. Welche Kriterien muss ich erfüllen, um eine Wohnung bekommen zu können?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da die Kriterien nicht allgemeingültig, sondern wohnungsbezogen sind. Zum Beispiel wird für eine teurere Wohnung ein höheres Haushaltseinkommen benötigt. Große Wohnungen werden bevorzugt an größere Haushalte, Wohnungen im Erdgeschoß bevorzugt an ältere Menschen oder Familien mit Kindern und behindertengerechte Wohnungen bevorzugt an Menschen mit einer Gehbehinderung vergeben. Auch die bereits in einem Haus lebende Gemeinschaft kann eine Rolle spielen, wenn dort ein besonders hohes - oder niedriges - Ruhebedürfnis herrscht. Was es noch komplizierter macht: Alle Kriterien sind auch noch abhängig von der jeweiligen Nachfrage und werden danach untereinander gewichtet.

Unsere Familie besteht aus fünf Personen. Habe ich damit überhaupt eine Chance auf einen Mietvertrag?

Ja. Große Wohnungen vermieten wir sogar bevorzugt an größere Haushalte. Allerdings sind große Wohnungen besonders begehrt. Daher haben wir den Anteil an großen, familiengerechten Wohnungen bei unseren drei Neubau-Projekten erhöht. Leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da insgesamt zu wenig bezahlbare Wohnungen gebaut werden.

 

Ich bin allein und habe mich auf eine große Drei-Zimmer-Wohnung beworben. Wird meine Bewerbung berücksichtigt?

Große Wohnungen sind knapp und werden daher bevorzugt an größere Haushalte vermietet. Dafür werden Wohnungen mit ein oder zwei Zimmern nur an kleine Haushalte vergeben, um Überbelegung zu vermeiden. 

Muss ich befürchten wegen meines hohen Alters keine Wohnungsangebote zu bekommen?

Bei uns gibt es keine Altersgrenze für einen Mietvertrag. Bei den Angeboten für seniorengerechtes Wohnen oder Wohnungen für Menschen mit Gehbehinderung sowie Wohnungen im Erdgeschoss können ältere Menschen sogar bevorzugt werden.

Wie hoch sollte das Haushaltseinkommen sein, um eine Wohnung anmieten zu können?

Ohne Mieteinnahmen wäre unsere Genossenschaft bankrott. Grundvoraussetzung für einen Mietvertrag ist daher ein ausreichend hohes Einkommen, damit jeden Monat noch genug für die regelmäßige Mietzahlung vorhanden ist. Grobe Faustregel: Der Anteil der Warm-Miete am Netto-Einkommen aller einziehenden Personen des Haushalts sollte 40 Prozent nicht übersteigen.

Beispiele: Bei einem Einkommen von 2.000 € netto sollte die Miete also nicht viel höher als 800 € sein. Bei einem Einkommen von 3.000 € netto sollte die Miete nicht viel höher als 1.200 € sein.

Kann ich mich auch für eine andere Person um eine Wohnung bewerben?

Als kleine Genossenschaft haben wir nicht die Kapazitäten, um die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten und Datenschutzprobleme zu bewältigen. Bitte bewerben Sie sich nur auf eine Wohnung, die Sie auch persönlich anmieten möchten.

Ich habe mich auf eine Wohnung beworben. Wie lange muss ich auf eine Zu- oder Absage warten?

Leider lässt sich diese Frage nicht eindeutig beantworten, da die Wartezeit von vielen Faktoren abhängt. Zum Beispiel von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, der Reaktionszeit der Bewerbenden auf unsere Rückfragen und nicht zuletzt vom Abwesenheitsstand im Unternehmen. Wenn Sie eine Eingangsbestätigung nach Ihrer Bewerbung auf eine Wohnung erhalten haben, können Sie sich aber sicher sein, dass Sie noch eine Mitteilung bekommen. 

Die Wohnungsanzeige war nur kurz online. Dann plötzlich weg. Jetzt ist die Anzeige wieder online. Soll dadurch meine Bewerbung erschwert werden?

Nein, ganz sicher nicht. Wenn wir aber auf eine Anzeige mehr Bewerbungen bekommen, als wir bearbeiten können, wird die Anzeige zeitweilig deaktiviert. Das gleiche gilt, wenn wir mit einer Auswahl der Bewerbenden Besichtigungstermine vereinbart haben. Falls danach kein Mietvertrag zustande kommt, wird die Anzeige wieder online gestellt. 

Ich war der erste Bewerber. Erhöht das meine Chancen auf eine Zusage?

Die Reihenfolge der Bewerbungen spielt für den Auswahlprozess keine Rolle, um auch Nachzüglern noch eine Chance zu geben.

Gibt es eine Warteliste?

Wer über freiwerdende Wohnungen informiert werden möchte, kann sich über unsere Webseite einfach ein Suchprofil anlegen. Und die zweite gute Nachricht: Wer bereits seit über 12 Monaten erfolglos eine Wohnung bei uns gesucht hat, wird gegenüber anderen Bewerbenden bevorzugt, sofern die Kriterien erfüllt werden.

Ich bin Mitglied der Genossenschaft. Warum habe ich eine Absage auf meine Wohnungsbewerbung bekommen?

Unsere Wohnungen werden bevorzugt an unsere Mitglieder vergeben. Wenn sich allerdings mehrere Mitglieder auf eine Wohnung bewerben, wird das Mitglied mit der längeren Dauer der Mitgliedschaft berücksichtigt. Sollte die Dauer gleich sein, hat die niedrigere Mitgliedsnummer Vorrang. 

Kann ich Mitglied der Genossenschaft werden?

Nein. Wir haben einen Aufnahmestopp und können leider keine neuen Mitglieder mehr aufnehmen. Einzige Ausnahme: Sollten Sie als Nicht-Mitglied einen Mietvertrag von uns bekommen, werden Sie trotzdem als Mitglied aufgenommen.  

Ich habe eine Einladung zum Besichtigungstermin erhalten, kann oder will den Termin aber nicht wahrnehmen. Soll ich den Termin absagen?

Leider kommt es immer häufiger vor, dass unsere Mitarbeiter:innen bei einem vereinbarten Besichtigungstermin vergeblich auf Mietinteressent:innen warten. Das kostet viel Zeit, die uns an anderer Stelle fehlt. Seien Sie höflich. Bitte sagen Sie Termine ab.

Kann ich mich bei der Stadt Langen beschweren, wenn ich keine Wohnung bei der Genossenschaft bekomme?

Gerne würden wir mehr bezahlbare Wohnungen bauen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Daran hindern uns häufig die kommunalen Stellplatzsatzungen. Vielleicht kann eine Beschwerde an der Situation etwas ändern. Auf unsere Wohnungsvergabe hat jedoch keine Kommune Einfluss, da wir eine unabhängige Genossenschaft und kein kommunales Wohnungsunternehmen sind.  

Was muss ich sonst noch beachten?

Bitte seien Sie höflich und respektvoll. Die Absage auf eine Wohnungsbewerbung ist keine Bewertung Ihrer Person.